Berufsunfähigkeit
- eine Absicherung ohne Wartezeit
- volle Leistung bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit

Wir geben dir Sicherheit.
Psychische Belastungen wie Burnout nehmen zu – immer mehr Menschen können ihren Beruf bereits vor dem Rentenalter nicht mehr ausüben. Eine Einkommensabsicherung ist daher für alle essenziell, die auf ihr laufendes Einkommen angewiesen sind. Vielen ist dabei zunächst nicht bewusst, welche finanziellen Folgen eine Berufsunfähigkeit tatsächlich haben kann.
Diese Absicherung schützt vor einem existenziellen Risiko und zählt – neben der Privathaftpflicht – zu den wichtigsten privaten Versicherungen überhaupt.
Die SIGNAL IDUNA WorkLife Exklusiv Plus greift bereits ab 50 % Berufsunfähigkeit mit einer frei wählbaren monatlichen Rente und beinhaltet zusätzlich einen leistungsstarken Schutz bei Arbeitsunfähigkeit.
Leistungen bis zu 24 Monate bei Arbeitsunfähigkeit
Leistung ohne Wartezeit direkt nach Vertragsabschluss
Leistungs- und Beitragsanpassungen während der Laufzeit
Viele unterschätzen das Risiko, im Laufe des Berufslebens dauerhaft nicht mehr arbeiten zu können. Tatsächlich trifft Berufsunfähigkeit statistisch gesehen einen großen Teil der Erwerbstätigen. Zunächst besteht Anspruch auf Krankengeld, dieses wird jedoch maximal 78 Wochen gezahlt.
Danach bleibt meist nur die gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Diese liegt – selbst im besten Fall – deutlich unter dem bisherigen Nettoeinkommen und reicht oft nicht aus, um laufende Kosten und Lebensstandard zu sichern.
Wie groß die finanzielle Lücke ohne BU sein kann, zeigt folgendes Beispiel:
Der monatliche Beitrag für diese Absicherung liegt in diesem Beispiel bei 49,80 €.
Sobald eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % besteht und diese voraussichtlich länger als sechs Monate andauert.
Eine langfristige Vorsorgelösung auf Fondsbasis eignet sich besonders für alle, die frühzeitig Verantwortung für ihre finanzielle Zukunft übernehmen möchten. Wer flexibel sparen, Chancen am Kapitalmarkt nutzen und gleichzeitig für das Alter vorsorgen will, profitiert von dieser Form der Absicherung. Sie bietet vor allem Menschen Vorteile, die Wert auf individuelle Gestaltung, langfristigen Vermögensaufbau und eine Ergänzung zur gesetzlichen Rente legen – unabhängig davon, ob angestellt, selbstständig oder in der Karriere im Aufbau.
Von einer Erwerbsunfähigkeit spricht man erst dann, wenn du nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kannst. Maßgeblich ist dabei, dass eine berufliche Tätigkeit weniger als drei Stunden pro Tag möglich ist – unabhängig vom erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf.
Bei einigen Versicherern kann es passieren, dass trotz bestehender Absicherung keine BU-Rente gezahlt wird. Der Grund: Man wird darauf verwiesen, theoretisch noch eine andere Tätigkeit ausüben zu können.
Bei der SIGNAL IDUNA ist das anders. Hier wird auf die abstrakte Verweisung verzichtet. Bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 % besteht Anspruch auf die vereinbarte Rentenleistung.
Ja, der Berufsunfähigkeitsschutz der SIGNAL IDUNA besteht weltweit und greift auch bei Ereignissen, die sich im Ausland ereignen.
Voraussetzung ist lediglich, dass sich zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses der Erstwohnsitz und der Lebensmittelpunkt in Deutschland befinden. Zudem muss der Auslandsaufenthalt zeitlich absehbar sein – also klar sein, dass eine Rückkehr nach Deutschland geplant ist.
Gängige Sportarten wie Tennis, Fußball oder Schwimmen sind grundsätzlich im Versicherungsschutz enthalten. Aktivitäten mit einem erhöhten Verletzungsrisiko – etwa Tauchen, Bergsport, Fallschirmspringen oder Motorsport – gelten hingegen als Risikosportarten.
Vor Vertragsabschluss wird daher ein Fragebogen ausgefüllt, in dem diese sportlichen Aktivitäten abgefragt werden. Auf dieser Grundlage wird geprüft, ob und zu welchen Bedingungen der Versicherungsschutz möglich ist.
Berufsunfähig bist du, wenn du aus gesundheitlichen Gründen – etwa durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall – deinen zuletzt ausgeübten Beruf ganz oder teilweise dauerhaft nicht mehr ausüben kannst.
Eine Erwerbsunfähigkeit liegt erst dann vor, wenn du kaum oder gar nicht mehr arbeiten kannst. Maßgeblich ist, dass eine berufliche Tätigkeit weniger als drei Stunden täglich möglich ist.